Kundeninformationen
Wer darf in unserem Tafelladen „einkaufen“?
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit gegen einen symbolischen Betrag von derzeit 2 € und je weitere Person + 1 € bei uns einzukaufen.
Als Einkommen gelten u. a.:
- Erwerbseinkommen (sozialversicherungspflichtig und/oder geringfügig)
- Renten (Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- und Waisenrenten)
- Arbeitslosen- oder Bürgergeld
- Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschuss (UVG)
- Asylleistungen
- BAFÖG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Ausbildungsvergütung
- Kindergeld
- und alle weiteren regelmäßigen Einnahmen
Nicht angerechnet werden Blindengeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld.
Was ist zu tun?
Zum Einkauf in unserem Laden benötigen sie einen Berechtigungsausweis. Hierfür stellen Sie über das Sozialamt ihrer Heimatgemeinde einen Antrag und legen Ihre Einkommensnachweise vor:
- Stadtverwaltung Arnstein (Ansprechpartner Herr Marold)
- Gemeinde Eußenheim (Ansprechpartnerin Frau Möhres)
- Stadtverwaltung Karlstadt (Ansprechpartnerin Frau Berger-Thesen)
- Verbandsgemeinde Zellingen (Ansprechpartnerin Frau Endrich).
Hier besteht auch die Möglichkeit, die zur Zeit geltenden Einkommenshöchstgrenzen einzusehen.
Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn er vollständig ausgefüllt ist, die Angaben von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bestätigt wurden und sämtliche Belege und Bescheide über das Einkommen (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid, Bürgergeldbescheid) komplett beigefügt sind!
Sobald Ihr Antrag von unserer Mitarbeiterin bearbeitet wurde, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Dies geschieht in der Regel schriftlich. Ihren Berechtigungsausweis erhalten Sie dann bei Ihrem ersten Einkauf in unserem Tafelladen.
Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragstellung und Benachrichtigung bis zu drei Wochen liegen können. Vor Erhalt der Benachrichtigung besteht keine Möglichkeit im Tafelladen einzukaufen.
Generell gilt, dass ohne Tafelausweis keine Lebensmittelausgabe erfolgt. Dies gilt auch beim Vergessen oder Verlust des Ausweises.
Antrag-Tafelausweis Kundeninformation Bedürftigkeitsgrenzen
Was ist zu tun bei Verlust des Ausweises?
Im Falle des Verlustes ist die Lebensmittelausgabe erst dann wieder möglich, wenn Sie einen Ersatzausweis erhalten haben. Den Ersatzausweis können Sie im Tafelladen oder unter verwaltung@tafel-karlstadt.de beantragen. Er kostet 5,00 €.
Wo befindet sich der Tafelladen?
Karolingerstraße 25
97753 Karlstadt (Stadtteil Karlburg)
Ladenhandy: 0151-55252845
Wann ist der Tafelladen geöffnet?
Wichtige Information zu Wartezeiten vor dem Tafelladen
Die Ausgabe erfolgt Samstags in drei Schichten.
Wir freuen uns auf Sie!
