Hausordnung

1. Öffnungszeiten

Die Ausgabestelle der Tafel Karlstadt öffnet um 14:00 Uhr. Der Zutritt des Geländes ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Die Ausgabe erfolgt in drei Schichten. Dazu sind alle Kunden in drei verschiedenen Farbgruppen aufgeteilt. Jede Gruppe hat eine feste Ausgabezeit, die von Woche zu Woche durchwechselt. Es ist also ausreichend, wenn Sie zur Ausgabezeit ihrer Gruppe zur Tafel kommen, dies erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

 

2. Tafelausweis

Generell gilt, dass ohne Tafelausweis keine Lebensmittelausgabe erfolgt, dies gilt auch beim Vergessen des Ausweises.

Im Falle des Verlustes des Ausweises ist die Lebensmittelausgabe erst dann wieder möglich, wenn Sie den Ersatzausweis erhalten haben. Der Ersatzausweis kostet 5,00 €.

Die Abholung für Dritte ist nur mit Vollmacht unter Vorlage des Tafelausweises möglich.

 

3. Lebensmittelausgabe

Zur Ausgabe der Tafel Karlstadt erhält grundsätzlich nur eine Person pro Familie Zutritt in die Ladenräume.

Der größte Teil der ausgegebenen Lebensmittel steht kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Deshalb gilt grundsätzlich, dass die Lebensmittel schnellstens verzehrt werden müssen und nicht noch lange gelagert werden dürfen. Zum Transport der Kühlwaren bitte geeignete Behälter mitbringen.

Die erhaltenen Lebensmittel der Tafel dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden.

 

4. Alkohol- und Rauchverbot

Auf dem gesamten Gelände der Tafel Karlstadt und auf dem Gehweg vor dem Anwesen Bodelschwinghstraße 7 besteht generelles Alkohol- und Rauchverbot. Der Konsum von Alkohol ist untersagt und das Rauchen ist nicht gestattet!

Wir behalten uns vor, alkoholisierte Kunden bei Auffälligkeiten von der Warenausgabe auszuschließen.

 

5. Wartebereich

Im Hof ist das Warten nur im ausgewiesenen Wartebereich möglich, Gehsteige und Zufahrt sind ständig freizuhalten. Der Wartebereich ist stets sauber zu halten, für Müll steht ein Behälter bereit, der mit dem Logo der Tafel gekennzeichnet ist.

 

6. Parken

Beim Parken sind Grundstücks- und Garagenzufahrten in der Nachbarschaft immer frei zu halten. Das Befahren des Hofes, auch zum Be- und Entladen ist generell verboten.

 

Jeder Verstoß gegen die Hausordnung hat den Ausschluss aus der Tafel Karlstadt zur Folge!